Straße frei, Gehweg dicht: Wenn die Baustelle Schilder würfelt

Manchmal meint es die Baustellenpraxis gut, macht es aber gründlich falsch. Ein perfektes Beispiel liefert diese Absperrung in Regensburger: Normalerweise existiert hier überhaupt kein Radweg. Radfahrer nutzen – völlig legal und sicher – die Fahrbahn.

Doch mit der Baustelle kam das blaue Schild „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ (Zeichen 240). Aus reiner Unwissenheit wurde hier eine Radwegpflicht aus dem Boden gestampft, die es nie gegeben hat. Die Folge dieses Schildbürgerstreichs: Radfahrer werden gesetzlich gezwungen, die Straße zu verlassen, um sich auf einer Restbreite von kaum einem Meter an Fußgängern vorbeizuquetschen.

Das blaue Schild Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) begründet eine Radwegbenutzungspflicht (§ 2 Abs. 4 StVO). Seine Anordnung ist jedoch an strikte, im Vorfeld zu prüfende Voraussetzungen geknüpft: VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung): Die Verwaltungsvorschrift legt fest, dass ein gemeinsamer Geh- und Radweg innerorts eine Mindestbreite von 2,50 Metern aufweisen muss. Die Rechtsfolge: Wird diese Breite unterschritten, ist die Anordnung der Benutzungspflicht rechtswidrig. Im Baustellenbereich auf dem Foto wird dieses Maß mit unter 1,00 m Restgehwegbreite massiv verletzt.

Schauen wir uns mal die physikalische und rechtliche Akrobatik an, die uns dieses Schild abverlangt. Das Schild brüllt den Radler quasi an: „Runter von der Straße, rauf auf das Pflaster!“ Dumm nur, dass die Realität und die deutschen Regelwerke da ein kleines Veto einlegen: Die StVO-Vorschrift sagt: Ein gemeinsamer Geh- und Radweg braucht innerorts schlanke 2,50 m Breite. Sonst darf das Schild dort rechtlich gar nicht aufgestellt werden. Die Baustellen-Richtlinie (RSA 21) sagt: Ein Notgehweg an einer Baustelle muss mindestens 1,30 m breit sein – und zwar nur für Fußgänger, ohne Gegenverkehr und ohne Drahtesel. Die Physik (und die ERA-Richtlinien) sagen: Ein Radfahrer ist keine zweidimensionale Strichzeichnung. Mit Lenker und Wackelfaktor braucht er mindestens 1,00 m Platz. Ein Fußgänger schlägt mit 0,75 m zu Buche. Wenn sich also auf diesem handtuchbreiten Slalomkurs ein Radfahrer und eine Oma mit Rollator begegnen, müssten sich beide gemäß der geltenden Gesetze der Quantenphysik atomar auflösen, um aneinander vorbeizukommen. Der verbleibende Pfad auf dem Foto ist nicht mal 1 m bereit. Kurz gesagt: Jede einzelne Mindestbreite der deutschen Ingenieurskunst wurde hier nicht nur unterschritten, sondern feierlich beerdigt.

Das Fazit für die Praxis: Ein blaues Sonderweg-Schild ist kein Deko-Element, um Baustellen „sicherer“ zu machen. Wenn der Radverkehr sonst auf der Straße fährt, gehört er auch an der Baustelle genau dorthin. Das Schild hätte hier niemals stehen dürfen.