Schon der optische Ersteindruck ist ein Traum. Das Schild lehnt sich so elegant zur Seite, dass man fast meinen könnte, es hätte gestern Abend ein Bier zu viel gehabt. Der technische Fakt: Verkehrszeichen müssen laut den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO standsicher und senkrecht aufgestellt werden. Nur so ist gewährleistet, dass sie aus der Ferne im richtigen Winkel reflektieren und von Autofahrern überhaupt als offizielles Gebot wahrgenommen werden. Dieses Exemplar hier tarnt sich eher als moderne Kunst.
Unter dem absoluten Haltverbot (Zeichen 283) klebt das eigentliche Highlight: Das Zusatzzeichen für den Zeitraum. Ein weißes Blatt Papier, lieblos mit der Hand beschriftet. Welches Datum? verwaschen mit Filzstift - rechtlich wertlos.
Der rechtliche Fakt: Zusatzzeichen müssen den amtlichen Vorgaben entsprechen (weißer Grund, schwarzer Rand, standardisierte Schrift, UV- und wasserfest). Ein Zettel auf Papier erfüllt die Anforderungen an die Bestimmtheit und Erkennbarkeit von Verwaltungsakten im Straßenverkehr
hinten und vorne nicht. Wenn das Datum nicht zweifelsfrei lesbar ist, ist das gesamte Parkverbot rechtlich nicht existent. Kein Abschleppdienst der Welt dürfte hier ein Auto anrühren.
Wer genau hinsieht, entdeckt auf dem Foto noch ein ganz anderes, illegales Highlight der Baustellen-Romantik. Mitten auf dem verbleibenden Gehweg wurden kurzerhand tonnenschwere Betonbauteile geparkt.
